Als technischer Gebäudeausrüster mit Erfahrung seit 1926 wissen wir: Die Zuverlässigkeit und Effizienz von einer Anlage hängen letztlich von den Wartungsprogrammen ab, die Sie dafür auswählen. Bei sicherheitsrelevanten Anlagen geht es darüber hinaus auch um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Um einen nachhaltig störungsfreien Betrieb Ihrer Anlagen zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Kontrolle und Wartung unerlässlich. Die Instandhaltung kann zur Vorbeugung von Systemausfällen und der Erhöhung und optimalen Nutzung von Anlagen betrieben werden. Die Wartung ist allerdings dort besonders wichtig, wo das Versagen technischer Systeme Menschenleben unumkehrbar schädigt. Für die Betreiber von z. B. RWA-Anlagen gelten daher eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen und Normen.
Nachfolgend eine Auswahl:
Grundgesetz (GG), Artikel 2:
“Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit...”
Musterbauordnung § 3 Abs. 1 und § 14
MBO: “Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind...”
“Nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, müssen in regelmäßigen Zeitabständen natürliche Rauchabzüge (NRA) sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden...”
Auch in der Richtlinie über Türen und Tore - TüToR; der DIN EN 12101, Teil 6; den Verordnungen der Länder; der VDMA 24186-Teil 0 und Teil 1; der VDS-Richtlinie 2221 oder in der CEA-Richtlinie 4020 etc. hat der Gesetzgeber ausdrücklich den Stellenwert der Wartung bei Sicherheitseinrichtungen definiert.
Der Betreiber von RWA-Anlagen haftet z. B. somit bei unterlassener Wartung für Verletzungen durch Brandrauch. Das kann die Erstattung von Heilbehandlungskosten, lebenslange Rente wegen Erwerbsminderung bedeuten, im schlimmsten Fall aber auch zu Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung führen oder es droht die Aufhebung der Betriebsgenehmigungen und/oder die komplette Betriebsschließung. Es ist also empfehlenswert und notwendig, für den Bauherrn oder den Betreiber eines Objektes mit Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, einen Wartungsvertrag mit mindestens einmal jährlich wiederkehrender Wartung und Instandsetzung abzuschließen.
Colt International ist ein VdS, DVGW, VDI 6022 und BG-Gütesiegel zertifiziertes Fachunternehmen. Wir inspizieren und warten Lüftungs-, Heizungs- und RWA-Anlagen, werfen ein wachsames Auge z.B. auf Gerätemechanik, Filter, Elektromotoren, Regensensor, Feuernotschalter, Dichtigkeit pneumatischer Leitungen, Verschmutzung oder Beschädigung. Unsere Kundendiensttechniker messen, prüfen, lösen aus, dokumentieren, stellen nach, reinigen, wechseln aus, stellen ein, protokollieren etc. Bei Sonnenschutz- und Photovoltaikanlagen prüfen wir u.a. die Lamellenbefestigung, die Stellantriebe und Motorapplikationen, den Wechselrichter, die Software- und Steuerschrankfunktion, den Leistungsgrad der Photovoltaikzellen sowie die gesamte Systemtechnik. Übrigens: Das Colt-Wartungsangebot gilt auch für Fremdanlagen. Sie haben die Wahl zwischen sporadischer Wartung auf telefonischen Abruf oder einem individuellen Wartungsvertrag, genau zugeschnitten auf Ihre persönlichen Bedürfnisse. Unsere erfahrenen Servicetechniker und Monteure greifen auf ein zentrales Ersatzteillager zu, dadurch ist eine schnelle Lieferung von Original-Ersatzteilen für die fachgerechte Durchführung möglich.