Vorbeugender Brandschutz - ein anspruchsvolles Aufgabengebiet

Durch Brände können große oder sehr große Schäden entstehen, obwohl die Ursache oder der Auslöser oft nur eine Kleinigkeit war. Brandschäden können unter anderem entstehen an Menschen und Tieren, an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, an Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen, an produzierten oder gelagerten Gütern sowie an der Umwelt.

Unter Brandschutz versteht man daher alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Man unterscheidet beim Brandschutz prinzipiell zwischen dem abwehrenden und dem vorbeugenden Brandschutz. Der abwehrende Brandschutz ist vorrangig die Aufgabe der Feuerwehr. Er tritt meistens in Erscheinung, wenn der vorbeugende Brandschutz nicht ausreichend war oder nicht eingehalten wurde. Der abwehrende Brandschutz gliedert sich in die Teilbereiche Menschenrettung sowie Brandbekämpfung und Objektschutz.

Vorbeugender Brandschutz - was ist das?

Vorbeugender Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die der Entstehung oder der Ausbreitung von Feuer oder Rauch vorbeugen. Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in die Teilbereiche baulicher, organisatorischer und anlagetechnischer Brandschutz auf und umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Persönliche Vorkehrungen zur Brandverhütung,
  • Bauliche, organisatorische und anlagentechnische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung,
  • Sicherung der Fluchtwege und der Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von Gebäuden,
  • Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz.

Was so einfach klingt sind tatsächlich sehr umfassende und vielschichtige brandschutztechnische Maßnahmen, die sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens wiederfinden. Ebenso vielschichtig wie die Maßnahmen an sich sind die zu berücksichtigenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, in denen nicht nur baulicher Brandschutz normiert ist.

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in die Teilbereiche baulicher, organisatorischer und anlagentechnischer Brandschutz.

Ziel des baulichen Brandschutzes

Ziel des baulichen Brandschutzes ist es, Personen und Gegenstände in Bauwerken vor Brandeinwirkung zu schützen. Dazu ist es notwendig, einen Brand über einen bestimmten Zeitraum innerhalb eines Gebäudeteiles zu begrenzen und das Übergreifen des Brandes auf benachbarte Bauwerksteile während dieser Zeit zu verhindern. Dieses Ziel wird zum Beispiel erreicht durch die Berücksichtigung des Brandverhaltens von Baustoffen, der Berücksichtigung der Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen sowie der Ausführung von Brandabschnittsausbildungen.

Zum organisatorischen Brandschutz wiederum gehören alle betrieblichen Brandschutzmaßnahmen und Tätigkeiten, welche beitragen Brände zu vermeiden, also die Prävention. Ebenso gehören dazu alle personenbezogenen Maßnahmen wie Sicherheits- und Evakuierungsunterweisungen.

Alle technischen Einrichtungen, welche dem Brandschutz dienen, werden als anlagentechnische Brandschutzmaßnahme bezeichnet. Darunter fallen unter anderem Einrichtungen wie Brandmeldeanlage und sonstige Alarmierungseinrichtungen, automatische oder nicht automatische Löscheinrichtungen wie Sprinkleranlagen oder Gaslöschanlagen, Feststellanlagen für Rauchschutz- und Brandschutztüren/-tore sowie Brandschutzklappen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen oder die Löschwasserversorgung und deren Vorhaltung.

Eine weitere und wesentliche Einrichtung im anlagentechnischen Brandschutz sind die sogenannten Rauchkontrollsysteme. Darunter zählen natürliche und maschinelle Rauchabzugssysteme, Druckbelüftungsanlagen und Rauchschutzdruckanlagen sowie Impuls- oder Schubventilationssysteme und die jeweils dazugehörigen NRWG's (natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte), Brandgasventilatoren, Entrauchungsleitungen oder Entrauchungsklappen.

Vorbeugender Brandschutz mithilfe von Brandrauchentlüftung bei den Wiener Linien
Vorbeugender Brandschutz mithilfe von Brandrauchentlüftung bei den Wiener Linien

Brandschutzmaßnahmen in der Moderne

Vorbeugender Brandschutz in der Moderne ist vielschichtig und auf eine Vielzahl von Maßnahmen ausgerichtet. So wird beispielsweise ein Gebäude in mehrere Brandabschnitte unterteilt mit dem Ziel, die Ausbreitung eines Brandes für eine definierte Zeit räumlich zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden Öffnungen mit Feuer- und Rauchschutztüren, mit Feuerschutztoren oder einer speziellen Brandschutzverglasung ausgestattet, die im Falle eines Brandes geschlossen werden können und so das Feuer räumlich eingrenzen. Spezielle Brandschutzbeschichtungen schützen die Stahlkonstruktionen sicher vor dem Feuerfraß und vor weiteren Brandeinwirkungen. Auch durch spezielle Lüftungsanlagen kann die Ausbreitung des Feuers sowie von Rauch und Brandgasen unterbunden werden. Moderner baulicher Brandschutz beim Betrieb und beim Bewohnen von Gebäuden ist heutzutage umfassend in Vorschriften normiert. Gleiches gilt für Vorschriften über die Anlage und Ausführung des Baukörpers selbst.

Brandschutztechnische Lösungen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes

Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenzuwirken, werden dem vorbeugenden Brandschutz zugeordnet. Umgesetzt werden sie durch vorbeugende Maßnahmen, die entsprechend ihrer Funktion in bauliche, anlagetechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen gegliedert werden. Sie dienen im bauordnungsrechtlichen Sinne dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit und sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen sind ausgerichtet auf die Erfüllung bestimmter Schutzziele wie die eigentliche Brandverhütung, die Vermeidung der Ausbreitung eines bereits bestehenden Brandherdes, die Rettung von Mensch und Tier aus der Gefahrenzone und eine wirksame Brandbekämpfung.

Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und ihre Grenzen

Die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen sind auch abhängig von bestimmten Umständen, die sich auf die Wirksamkeit der brandschutztechnischen Maßnahmen auswirken können, nämlich:

  • die Bauweise wie beispielsweise die Position eines Gebäudes auf einem Gelände oder die mehrerer Gebäude zueinander,
  • die Bauart, also die bauliche Beschaffenheit und die Baumaterialien,
  • die Lage des Gebäudes in Bezug auf seine Erreichbarkeit und Zugänglichkeit,
  • die Abmessungen und die Aufteilung innerhalb des Gebäudes, 
  • das Vorhandensein technischer Einrichtungen wie beispielsweise Rauchkontrollsysteme, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandmeldeanlagen oder Löschanlagen.

Gleichzeitig stehen die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes im Spannungsfeld zwischen öffentlichen Aufgaben und privaten Interessen, beispielsweise hinsichtlich der Gestaltung sowie der Auswahl der Baustoffe und sonstigen Wünsche des Bauherrn. Häufig kommt es darüber hinaus zu Interessenkollisionen zwischen vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen und anderen Rechtsgebieten wie Denkmal- und Bestandsschutz, städtebaurechtlichen Bestimmungen sowie solchen des Straßenverkehrsrechts, des Gewerbe- und Arbeitsrechts und weiteren Rechtsgebieten.

Das Finden auf die Schutzziele ausgerichteter Lösungen kann in einzelnen Fällen aus der Berücksichtigung unterschiedlicher Aspekte bestehen. Insoweit sind die Qualität der Brandschutzkonzepte untrennbar mit den erforderlichen Kenntnissen und personellen Eigenschaften der Ersteller verbunden.

Die baurechtlichen Grundlagen des Brandschutzes

Die Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes gehören zu den bauordnungsrechtlichen Regelungen, die bei der Planung und der Umsetzung von Bauten beachtet werden müssen und die in Deutschland Aufgabe der einzelnen Länder sind. Um eine Annäherung der landesrechtlichen baurechtlichen Bestimmungen zu erzielen, wurde eine Musterbauordnung (MBO) erlassen, die jedoch lediglich Empfehlungscharakter hat. Neben den allgemeinen Bauordnungen gibt es darüber hinaus Verordnungen und Richtlinien, die zu speziellen Gebäudearten erlassen wurden und die beispielsweise wegen des Zugangs für die Öffentlichkeit besonderen Risiken ausgesetzt sind und deshalb besondere Schutzanforderungen genießen wie beispielsweise Schulen, Beherbergungsbetriebe oder Versammlungsstätten. Solche speziellen Vorschriften oder Erlässe gibt es auch noch für Sonderbauten wie Hochhäuser, Industriebauten oder Garagen.

Noch spezieller hinsichtlich der brandschutzrechtlichen Bestimmungen wird es, wenn es um die Feuerungsanlagenverordnungen, Leitungs- und Lüftungsanlagenrichtlinien oder um Richtlinien hinsichtlich der besonderen brandschutztechnischen Anforderungen von Böden, Dächern oder Baustoffen sowie um technischen Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen geht, die die in DIN und EN Normen geregelten Vorgaben erfüllen müssen.

Links
© 2024 Kingspan Holdings (Irl) Limited